TestEquity GmbH
(im Folgenden: „TestEquity GmbH“)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich dieser AGB
Die TestEquity GmbH ist seit Jahrzehnten ein erfolgreicher Anbieter im Bereich der Veräußerung gebrauchter Industrie- und Betriebsausstattung auf dem deutschen Markt. Seit 2023 ist die TestEquity GmbH Teil der Test Equity Group. Die Test Equity Group zählt zu den weltweit führenden Anbietern im internationalen Markt für den Verkauf von industrieller Test- und Messtechnik.
Alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen der TestEquity GmbH hinsichtlich Waren (insbesondere Gebrauchtgeräte), Zubehör, Ersatz- und Umrüstteile sowie Nebenleistungen (z. B. Montage und Serviceleistungen) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“).
Diese AGB gelten auch in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle zukünftigen Angebote, Verkäufe und Lieferungen im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch wenn dies nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.
Ungeachtet des vorstehenden Absatzes (2) behält sich die TestEquity GmbH das Recht vor, eine aktualisierte Version dieser AGB im Rahmen von Einzelverträgen per Mitteilung zur Anwendung zu bringen. In diesem Fall wird die aktualisierte Fassung der AGB Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht innerhalb von einem (1) Monat nach Mitteilung widerspricht. Auf diese Rechtsfolge (Zustimmungsfiktion) wird der Kunde bei Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
Die Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich zurückgewiesen. Die Einkaufsbedingungen des Kunden (oder Teile davon) gelten nur, wenn die TestEquity GmbH ihnen in Textform ausdrücklich zustimmt. In diesem Fall bleiben jedoch alle sonstigen Vereinbarungen gültig. Diese Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die TestEquity GmbH in Kenntnis der Einkaufsbedingungen des Kunden vorbehaltlos liefert.
(Due to length constraints and formatting quality, I will produce the complete German translation in sections for maximum accuracy and readability. Here is Section 2 onward — I will continue until Section 18 is completed.)
2. Vertragsschluss
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gibt der Kunde durch die Bestellung bei der TestEquity GmbH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Kauf und die Lieferung bestimmter Waren — in der Regel bestimmter Maschinen nebst Zubehör und ggf. Nebenleistungen — ab. Ein Vertrag zwischen der TestEquity GmbH und dem Kunden kommt ausschließlich durch und mit dem Inhalt der textlichen Auftragsbestätigung der TestEquity GmbH zustande.
Ergänzende und Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Änderungswünsche gelten als abgelehnt, sofern die TestEquity GmbH ihnen nicht ausdrücklich zustimmt.
Die TestEquity GmbH ist berechtigt, Bestellungen des Kunden nach eigenem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf außenwirtschaftliche Bedenken (vgl. insbesondere Abschnitt 14 – Außenhandel / Exportkontrolle).
3. Leistungsinhalt
Die Beschaffenheit der Ware ergibt sich ausschließlich aus den zwischen der TestEquity GmbH und dem Kunden vereinbarten Eigenschaften, Merkmalen und Leistungsparametern der Liefergegenstände.
Verbindliche Zusicherungen oder Garantien bzw. Beschaffenheitsgarantien im rechtlichen Sinne sind ausdrücklich als solche bezeichnet und gesondert dargestellt. Anderenfalls gewährt TestEquity GmbH keine Zusicherungen, Garantien oder Beschaffenheitsgarantien.
Die Angebote und Produktpräsentationen auf der Website, in Katalogen oder sonstigen Werbematerialien der TestEquity GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, DIN-Normen und sonstige Beschreibungen aus Angebotsunterlagen oder Auftragsbestätigungen stellen keine Beschaffenheitsvereinbarungen oder Beschaffenheitsgarantien dar, es sei denn, dies ist ausdrücklich und gesondert vereinbart.
Technische und konstruktive Abweichungen von Beschreibungen und Informationen in Prospekten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen sowie Änderungen in Leistung, Design und Material im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte ableiten kann.
4. Liefermodalitäten / Gefahrenübergang
Die Auftragsbestätigung der TestEquity GmbH ist ausschließlich maßgeblich für Art und Umfang der Lieferung.
Sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch Abholung des Kunden am Geschäftssitz der TestEquity GmbH. Das bedeutet, dass TestEquity GmbH lediglich die Bereitstellung am Geschäftssitz sowie die Mitteilung der Abholbereitschaft schuldet.
Übernimmt die TestEquity GmbH in Einzelfällen zusätzlich den Versand der Liefergegenstände, so ist TestEquity GmbH lediglich für die Organisation des Transports sowie die Übergabe am Geschäftssitz der TestEquity GmbH an den ersten Frachtführer verantwortlich. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche mit dem Versand verbundenen Kosten (z. B. Fracht, Transportkosten, Verladekosten, Gebühren, Zollabgaben), unabhängig davon, ob diese in Deutschland oder im Ausland anfallen.
Sofern die TestEquity GmbH in Einzelfällen zusätzliche Transportverpflichtungen übernimmt, gelten Versandweg und Versandmittel als von TestEquity GmbH festgelegt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Die Verpflichtung des Kunden zur Kostentragung bleibt hiervon unberührt. Besonders kostenintensive Versandarten werden von TestEquity GmbH nur nach Abstimmung mit dem Kunden gewählt.
Der Gefahrenübergang erfolgt:
-
bei Übergabe an den ersten Frachtführer
-
oder bei Abholung durch den Kunden
-
bzw. bei Auslieferung durch eigene Mitarbeiter mit Bereitstellung am vereinbarten Ort
Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt abweichend:
Der Gefahrenübergang findet erst mit Übergabe an den Verbraucher statt.
Verzögerungen bei Lieferung infolge unvorhersehbarer oder nicht zu vertretender Umstände (höhere Gewalt), wie z. B. Krieg, Terrorakte, Ein- und Ausfuhrrestriktionen, Pandemien (z. B. Covid-19), behördliche Maßnahmen oder Arbeitskämpfe verlängern die Lieferzeit entsprechend.
Dauert die Behinderung länger als 60 Kalendertage, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Teillieferungen und Teilleistungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Die TestEquity GmbH ist berechtigt, für Teillieferungen Teilrechnungen zu stellen.
5. Abnahmen
Wenn im Einzelfall eine förmliche Abnahme gesetzlich erforderlich oder gesondert vereinbart wurde, ist diese für den Gefahrenübergang maßgeblich. Sie hat unverzüglich zum Abnahmetermin bzw. nach Aufforderung zu erfolgen. Eine Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
Eine konkludente Abnahme liegt insbesondere dann vor, wenn:
-
der Kunde die Ware bereits 3 Wochen ohne Mängelrüge nutzt,
-
oder trotz Bereitstellung keinen Abnahmetermin verlangt,
-
oder die Ware im gewöhnlichen Betrieb verwendet wird.
Unberechtigte Veränderungen oder Modifikationen der Ware durch den Kunden vor Abnahme sind unzulässig. Der Kunde haftet für dadurch verursachte Schäden.
6. Preise
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und öffentlicher Abgaben.
Die Preise sind „ab Werk“ (EXW) Geschäftssitz TestEquity GmbH, zzgl. Verpackung, Versand und Entladekosten.
Montage- und Inbetriebnahmekosten sind nicht enthalten und gesondert zu beauftragen.
Preisänderungen aufgrund vom Kunden gewünschter Änderungen nach Vertragsabschluss erfolgen gegen Anpassung des Preises nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).
7. Zahlungsbedingungen
Die TestEquity GmbH gewährt grundsätzlich ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 288 BGB:
Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von 3,00 EUR erhoben.
Bei nachweislich verschlechterter Bonität des Kunden kann TestEquity GmbH:
-
Vorauszahlung verlangen
-
Sicherheit verlangen
-
Lieferung verweigern
-
vom Vertrag zurücktreten
8. Verzug / Annahmeverzug
Bei Annahmeverzug geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über.
Die TestEquity GmbH kann Lagerkosten pauschal mit 0,5 % des Nettowerts pro Arbeitstag berechnen, max. 5 % des Nettowerts.
9. Aufrechnung / Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig mit:
Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur zulässig, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
10. Eigentumsvorbehalt
Die delivered goods remain Eigentum der TestEquity GmbH bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen.
Verbraucher erhalten Eigentum mit vollständiger Zahlung des konkreten Kaufvertrags.
Unternehmer erhalten Eigentum erst nach Zahlung aller Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Weiterveräußerung ist nur Händlern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet — mit Vorausabtretung der Forderung.
11. Mängelrüge / Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Erhalt der Ware in Textform zu rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige gilt die Ware als genehmigt (§ 377 Abs. 2, 3 HGB), sofern der Kunde Kaufmann ist.
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB haben hiervon unberührte gesetzliche Rechte.
Bei ordnungsgemäßer Mängelanzeige steht dem Kunden zunächst Nacherfüllung zu. TestEquity GmbH steht das Wahlrecht zu, ob eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, sofern beides möglich ist.
Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist – mindestens vier (4) Wochen – fehl oder erfolgt sie nicht, ist der Kunde berechtigt, Rücktritt zu erklären oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Abweichend von der gesetzlichen Gewährleistungsdauer gelten folgende Fristen ab Gefahrübergang:
-
für neu hergestellte Geräte: ein (1) Jahr,
-
für gebrauchte Geräte: sechs (6) Monate,
sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen anzuwenden sind (z. B. bei Verbrauchern).
12. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der TestEquity GmbH für Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen:
-
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
-
TestEquity GmbH haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen.
-
Bei Schäden, die aufgrund einfache Fahrlässigkeit wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden, ist die Haftung begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
-
In allen anderen Fällen haftet TestEquity GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Für unentgeltlich erteilte technische Auskünfte oder Empfehlungen außerhalb eines vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs besteht keine Haftung.
Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme oder Gefahrübergang, sofern nicht eine kürzere gesetzliche Frist gilt oder Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Körper-/Gesundheitsschäden vorliegen.
13. Produkthaftung / Freistellung
TestEquity GmbH übernimmt keine Verantwortung für die konstruktive Integration gelieferter Ware in andere Endprodukte.
In Fällen, in denen Mängel durch die Konstruktion des Endprodukts oder durch Anweisungen des Herstellers entstehen, entfällt eine Haftung der TestEquity GmbH.
Der Kunde ist verpflichtet, TestEquity GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern der Wert der gelieferten Ware in keinem wesentlichen Verhältnis zum Wert des Endprodukts steht.
Ein solches angemessenes Verhältnis ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Einzelwert der gelieferten Ware ein Tausendstel (1/1000) oder weniger des Endproduktwerts beträgt.
14. Außenhandel / Exportkontrolle
Der Export der Ware kann gesetzlichen Beschränkungen, Genehmigungen oder sonstigen außenwirtschaftlichen Auflagen unterliegen. TestEquity GmbH ist berechtigt, den Vertragsschluss von der Vorlage entsprechender Erklärungen über Endverbleib oder Endverwendung abhängig zu machen und ggf. abzulehnen.
TestEquity GmbH kann die Lieferung oder vertragliche Nebenleistungen verweigern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Lieferung gegen geltendes Außenwirtschaftsrecht verstößt oder zu verstoßen droht.
Bei Verzögerung aufgrund exportrechtlicher Genehmigungsverfahren verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, sofern die Verzögerung nicht auf Fahrlässigkeit der TestEquity GmbH beruht.
15. Schutzrechte / Umgang mit Schutzrechtsverwarnungen
TestEquity GmbH behält Eigentum und Urheberrechte an Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
Wird der Kunde wegen Schutzrechtsverletzungen von Dritten in Anspruch genommen, ist er verpflichtet, TestEquity GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren.
TestEquity GmbH kann dem Kunden die Nutzung der Ware ermöglichen, diese ändern oder ersetzen oder zurücknehmen und den Kaufpreis unter Abzug einer Nutzungsentschädigung erstatten.
Beruht die Schutzrechtsverletzung auf Vorgaben des Kunden, stellt der Kunde die TestEquity GmbH gegenüber sämtlichen Ansprüchen frei.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist so auszulegen oder zu ergänzen, dass der wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise bestmöglich erreicht wird.
Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
17. Rechtswahl / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen internationalen Privatrechts.
Für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand München (Landgericht München I).
TestEquity GmbH ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
18. Sprache
Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Maßgeblich für die Auslegung ist ausschließlich die deutschsprachige Version. Die englische Fassung dient lediglich der Verständlichkeit.